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Im Scheidungsrecht gilt das Zerrüttungsprinzip.

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Das bedeutet, eine Ehe kann geschieden werden, wenn sie gescheitert ist. Ein Scheitern wird unterstellt, wenn die Ehegatten bereits ein Jahr getrennt leben und beide einvernehmlich die Scheidung beantragen.

Ein kurzer Überblick

Das Scheidungsrecht regelt den Versorgungsausgleich, d. h. den Ausgleich der Rentenanrechte unter den Ehegatten. Ein Versorgungsausgleich wird von Amts wegen immer durchgeführt, es sei denn, die Ehepartner haben darauf verzichtet, etwa durch notariellen Vertrag. Weitere Themen wie Zugewinnausgleich, Hausratsteilung, Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt, Zuweisung der Ehewohnung sowie Sorgerecht, Aufenthaltsrecht und Umgangsrecht für gemeinsame Kinder werden nur auf Antrag eines der Ehegatten geregelt. Um die Sache ohne große Konflikte zu lösen, empfiehlt es sich, eine einvernehmliche sog. Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung zu schließen und beim Notar beurkunden zu lassen. Dabei handelt es sich um eine Vereinbarung über die Scheidungsfolgen. Sie gilt ab dem Moment der Scheidung. Eine Trennungsvereinbarung hingegen regelt die Trennungsfolgen und vom Zeitpunkt der Trennung bis zum Scheidungsdatum an gültig. Bei der Ausarbeitung einer fundierten Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung hilft der Familienanwalt. Das Scheidungsrecht verlangt, dass ein Scheidungsantrag der Ehegatten erst nach mindestens einem Trennungsjahr eingereicht werden kann. Eine Ausnahme von dieser Regel bietet der sogenannte Härtefall. Die Härtefallregelung greift, wenn das Trennungsjahr eine unzumutbare Härte für einen der beiden Ehepartner darstellt. Das ist häufig der Fall, wenn die Ehe zerrüttet ist, z. B. wegen außerehelicher Beziehungen, Misshandlungen, strafbare Handlungen oder Trunksucht. Dann ist eine vorzeitige Scheidung auch ohne Trennungsjahr möglich. Häufige Fragen zum Scheidungsrecht.

Was kostet eine Scheidung?

Man braucht Rechtsbeistand und Anwälte sind teuer. Im Scheidungsrecht besteht normalerweise Anwaltszwang. Bei einer streitigen Scheidung (Uneinigkeit bezüglich der Scheidungsfolgesachen) werden zwei Anwälte, jeweils einer für jeden Ehegatten, benötigt. Bei einer einvernehmlichen Trennung, das heißt, der eine Ehegatte stimmt dem Scheidungsantrag des anderen bloß zu, ist die Scheidung auch mit nur einem Scheidungsanwalt möglich. Eine weitere Möglichkeit, Geld zu sparen, ist der Abschluss einer Rechtsversicherung. Diese übernimmt die Kosten rund um eine Scheidung.

Was sind die Folgen einer Scheidung?

Wichtigste Folge ist der Versorgungsausgleich. Dieser soll entstandene Ungleichheiten zwischen den in der Ehezeit von beiden Ehegatten erworbenen Anrechte auf eine Versorgung wegen Alters oder Invalidität fair ausgleichen. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, nachehelichen Unterhalt und falls Kinder vorhanden sind, Kindesunterhalt vom ehemaligen Ehepartner zu verlangen. Als weitere Folge der Scheidung wird das Vermögen beider Eheleute bei Beginn und zum Ende der Ehe miteinander verglichen und neu aufgeteilt.
Was versteht man unter dem sogenannten Trennungsjahr? Während des einjährigen Trennungsjahres müssen die Eheleute getrennt voneinander schlafen und dürfen keine gegenseitigen Versorgungsleistungen für den anderen wie Einkaufen, Wäsche waschen, Kochen oder ähnliches mehr erbringen.
 


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