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Mediation - vermittelnd Konflikte lösen

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Unter einer Mediation versteht man ein durchstrukturiertes Verfahren, mithilfe dessen eine einvernehmliche und eigenverantwortliche Konfliktbeilegung unter neutraler Begleitung eines Mediators angestrebt wird. Die Teilnahme an einem solchen Verfahren ist grundsätzlich freiwillig. In einigen Fällen sind sogar mehrere Mediatoren beteiligt. Das Verfahren schafft Raum und Gelegenheit, unter fachkundiger und neutraler Gesprächsführung eines geschulten Mediators eigene Standpunkte zwischen zwei Streitparteien zu offenbaren und nach möglichen Kompromissen zu suchen. Der Mediator tritt dabei als ein Vermittler auf zwischen den Konfliktparteien auf. Das Verfahren basiert auf einem konstruktiven und gemeinschaftlichen Umgang miteinander. Es kann eine hilfreiche Option seine Streitigkeiten, Konflikte und Meinungsverschiedenheiten aufzuheben oder bestenfalls sogar vollständig zu lösen.

Wer darf als Mediator tätig sein?
Eine Mediation ist eine systemische Hilfe, die das Ziel verfolgt, einen gemeinsamen Weg aus vorhandenen Zwistigkeiten und Konflikten zu finden. Die Funktion und Tätigkeit eines Mediators erfordert Geduld, Feingefühl, Respekt und Sachlichkeit. Diese und weitere bedeutende Aspekte für eine erfolgreiche Mediation erlernt man in einer speziellen Ausbildung. Nach Abschluss einer solchen Ausbildung sind Mediatoren gehäuft in Beratungsstellen oder auch in speziellen Kanzleien als Mediatoren tätig. Ein solches Verfahren kann bei bestimmten Konflikten eine gerichtliche Entscheidung vermeiden, indem ein Weg zur zufriedenstellenden Lösung der Streitigkeit zwischen Personen geebnet wird. Der Mediator muss unbedingt neutral sein und das Gespräch strategisch führen. Er fungiert nicht als Interessenvertreter einer Partei. Die Bezeichnung des zertifizierten Mediators ist rechtlich geschützt. Als solche dürfen sich daher nur Personen bezeichnen, die erfolgreich eine bestimmte Ausbildung abgeschlossen haben. Weiterhin gibt es eine spezifische Fortbildungspflicht.

Die Verfahren der Mediation werden häufig vom Familiengericht zur Klärung von Umgangsstreitigkeiten empfohlen. Bei Umgangskonflikten innerhalb des Familiengerichtes entsteht oft ein Konfliktpotential. Jeder Elternteil meint aus seiner Sicht heraus, das Beste für das leibliche Kind zu wollen. Häufig werden Schwierigkeiten bei der Ausübung des Umgangsrechtes eines Elternteils von Konflikten zwischen den Eltern überlagert, die in gewissem Maße auch im Rahmen der Trennung entstanden sind und sich sodann manifestiert haben. Es kommt dann schnell zu Vorwürfen, Sorgen und Ängsten, die das Kindeswohl beeinträchtigen können. Kein Richter möchte gerne einem Elternteil in diesem Grundrecht zustimmen und somit möglicherweise den anderen Elternteil in seinen Grundrechten einschränken. Daher ist ein Mediationsverfahren ein gern gesehenes und empfohlenes Mittel, um das Konfliktpotential zu senken und eine gute Lösung für alle Parteien herbeizuführen. Allerdings ist es keinem Richter möglich, eine derartige Vermittlungsmaßnahme gerichtlich durchzusetzen. Daher wird in der Regel an die Konfliktparteien appelliert. Diverse Beratungsstellen bieten ein solches Verfahren speziell für familiengerichtliche Konflikte an. Jeder Fall ist individuell. Daher sollte der Mediator flexibel und anpassungsfähig sein, um das Konfliktpotential sachdienlich zu erkennen und anschließend auflösen zu können.

Weitere Informationen zum Thema Mediation finden Sie auf Webseiten wie z. B. von der Mediatorin Grit Drummer.


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