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Wissenswertes zum Thema Arbeitsrecht für Unternehmen

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Für Unternehmen gibt es in rechtlicher Hinsicht unzählige Gesetze zu beachten. Da die Arbeitnehmer die wichtigste Ressource sind, nimmt das Thema Arbeitsrecht für Unternehmen eine besondere Rolle ein.

Was ist Arbeitsrecht überhaupt? Arbeitsrecht umfasst sämtliche rechtlich festgelegten Bestimmungen zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite. Diese gelten also für alle Unternehmer, unselbständig Angestellten aber auch für Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretungen (Betriebsrat, Gewerkschaften, etc.). Keine Anwendung finden arbeitsrechtliche Bestimmungen beispielsweise bei Selbständigen: Wenn man sein eigener Boss ist, kann man sich schwerlich selbst ungerecht behandeln oder gar wegen Diskriminierung oder Ähnlichem anzeigen. Beim Arbeitsrecht ist das wichtigste Ziel der Schutz der Arbeitnehmer, weshalb Arbeitsrecht für Unternehmen ein heikles aber wichtiges Thema darstellt.

Das Besondere am Arbeitsrecht besteht darin, dass es hierzu kein eigens verfasstes Gesetz gibt. Das liegt daran, dass dies ein so umfassendes und vielschichtiges Thema ist. Es gibt zum Einen eigenständige Gesetzestexte mit Schwerpunkt Arbeitsrecht, wie Arbeitsschutz-, Mutterschutz- oder Arbeitszeitgesetz. Zum Anderen sind arbeitsrechtliche Regelungen in anderen, meist branchenspezifischen, Gesetzen und Verordnungen enthalten. Als Beispiele können hier Gewerbeordnung, Bürgerliches Gesetzbuch oder selbst das Atomgesetz genannt werden. Solche Rechtsvorschriften beinhalten sämtliche zu beachtenden und umzusetzenden Gesetzmäßigkeiten und somit auch die arbeitsrechtlichen Belange. Aus diesem Grund ist es auch so schwierig, einen Überblick über alle einzuhaltenden Gesetzmäßigkeiten zu bewahren - sowohl für Arbeitnehmer als insbesondere auch für Arbeitgeber. Erschwerend kommt hinzu, dass jede Branche zusätzlich zu den allgemeingültigen auch spezielle Gesetze hat (Gastgewerbe, Flughäfen, Banken, usw.).

Besonders Arbeitgeber haben umfassende und wichtige Pflichten was das Arbeitsrecht angeht. Dies fängt schon vor der Beschäftigung an. Bereits in der Bewerbungsphase müssen Arbeitgeber die Gleichbehandlung beachten. Ungleichbehandlung ist nur in gut begründeten Fällen zulässig. Bei der Erstellung und Unterzeichnung der Arbeitsverträge steht für Unternehmer schon die nächste Hürde an, denn auch hier sind etliche rechtliche Vorgaben zu beachten. Was die Wenigsten wissen: viele Arbeitnehmer haben unwissentlich einen Arbeitsvertrag unterzeichnet, welcher (teilweise) nicht rechtskonform ist. Während dem bestehenden Arbeitsverhältnis sind dann die meisten arbeitsrechtlichen Grundlagen vom Arbeitgeber zu beachten. Die wichtigsten umfassen Arbeitszeiten, Fürsorgepflichten (wie Ausstattung mit Schutzausrüstung), Belehrungen und Unterweisungen, Gleichbehandlung auch unter den Arbeitnehmern, Entlohnung und Urlaub. Sofern zutreffend sind auch Gesetze bezüglich Mutterschutz, Jugendarbeitsschutz, Arbeitnehmerüberlassung, Gleichstellung /-behandlung von Behinderten, Teilzeitarbeit, usw einzuhalten. Zusätzlich zu den vorher aufgeführten kommen in gewissen Branchen (wie chemischen Betrieben) noch die speziellen, auf die jeweiligen Berufszweige bezogenen Gesetze und Verordnungen hinzu. Zu guter Letzt greifen arbeitsrechtliche Vorgaben auch beim Ausscheiden aus dem Unternehmen.

Arbeitsrecht für Unternehmen ist also ein interessantes aber auch sehr umfangreiches Themengebiet. Um hier den Überblick zu behalten, sollte man sich mit dem Thema umfassend beschäftigen und auskennen oder alternativ eine Person mit Fachkenntnissen, wie beispielsweise Dr. Wolfgang Kröner Rechtsanwalt zurate ziehen.


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