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Besonderheiten des Familienrechts

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Das Familienrecht gehört zu den wichtigsten Rechtsgebieten. Es ist Teil des Zivilrechts. In ihm werden verschiedene Rechtsverhältnisse geregelt. Dazu gehören die Ehe, die Lebenspartnerschaft und die Verwandtschaft. Diese betreffen die Beziehungen zwischen verschiedenen natürlichen Personen. Weitere Abschnitte widmen sich dem Kindschafts-, Adoptions- und Scheidungsrecht. Ferner bezieht es sich auf die gesetzlichen Vertretungsbefugnisse innerhalb der Verwandtschaft. Beispiele sind die Vormundschaft, die Pflegschaft sowie die rechtliche Betreuung.
Auch die Beziehungen, die die Familien zum Staat haben, sind Bestandteile dieses Rechts. Eine Institutsgarantie gehört ebenfalls dazu und wird über das Grundgesetz festgeschrieben. Es handelt sich um die Einrichtungsgarantien. Sie bilden die verfassungsunmittelbaren Garantieleistungen ab und schützen die Bürger vor einfach gesetzgeberischen Zugriffen.
Wer Probleme im Rahmen des Familienrechts hat, sollte es zuerst außergerichtlich einigen. Neben Sozialvereinen gibt es Rechtsanwälte, bspw. Kurre & Stubben Anwaltskanzlei, die sich auf diesen Bereich spezialisieren. Ein gutes Beispiel ist die Ehe. Wie und wann können die zukünftigen Eheleute heiraten? Welche gesetzlichen Gestaltungsmöglichkeiten gibt es? Doch was passiert, wenn sie von beiden auf Dauer nicht mehr akzeptiert werden? Wer erhält das Sorgerecht für die Kinder? Wie erfolgt der Zugewinnausgleich? Der letzte Punkt ist besonders wichtig, wenn es während der Ehe finanzielle Zuwächse gab. Wie soll das Vermögen aufgeteilt werden.
Einige Ehepartner haben während der laufenden Beziehung die Betreuung der Kinder übernommen. In dieser Zeit waren sie nicht oder nur bedingt berufstätig. Sie erwarben auch keine eigenen Rentenansprüche. Der jeweils andere Ehepartner, der in dieser Zeit gut verdient hat, muss einen Ausgleich erbringen und gegebenenfalls die Versorgung der unmündigen Kinder übernehmen.
Findet keine außergerichtliche Einigung zwischen den Eheleuten statt, dann ziehen die Partner vor Gericht. Hier lassen sie sich jeweils von einem Fachanwalt für Familienrecht beraten und vertreten. Damit sie der Fachfrau oder dem Fachmann auch vertrauen können, knüpft die Bundesrechtsanwaltskammer an den verleihenden Titel bestimmte Voraussetzungen. Erst wenn der Rechtsanwalt diese nachgewiesen hat, wird er ihm auch verliehen. Diese Regelung gilt seit 1995.
Spezielle Fragen zum Trennungs-, Scheidungs- und Umgangsrecht können über das Baden-Badener-Modell geklärt werden. Es wird für das Familienrecht entwickelt und bezieht sich auf das Umgangsrecht der Eltern mit ihrem gemeinsamen Kind. Dieses Recht muss in erster Linie dem Wohl des Kindes dienen, ohne die Rechte der Eltern zu verletzen. Über das Baden-Badener-Verfahren berücksichtigt das zuständige Gericht die individuellen Bedürfnisse der Eltern im Rahmen der gerichtlichen Klärung. Der Richter übernimmt die Aufgabe des Mediators. Für diese Funktion muss er bestimmte Zertifikate erwerben. Während der Gespräche geht er auf die Schwierigkeiten und Vorbehalte der Eltern ein. Innerhalb dieses Vergleichs, der noch keine gerichtliche Anordnung darstellt, versucht er beiden Seiten zu ihrem Recht zu verhelfen. Sein Ziel ist eine Win-win-Situation, bei der beide Ehepartner sich als Gewinner fühlen können. Erst wenn diese Methode zu keiner Einigung führt, entscheidet der zuständige Richter. Er ordnet den betreffenden Umgang oder verhängt ein Ordnungsgeld.


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